§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
2. Abweichende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
Die Firma
AS-Gebäudereinigung e.K. verpflichtet sich,
die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht
auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten
werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer
Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen
besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der
Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des
Auftraggebers schließt die Firma AS-Gebäudereinigung
e.K. Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung
aus, soweit nicht anders vereinbart.
Objekteinweisung:
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. nicht schadenersatzpflichtig machen.
Personal:
Die Firma
AS-Gebäudereinigung e.K. stellt die
erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes
und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste
Arbeitskleidung sorgt die Firma AS-Gebäudereinigung
e.K.
Die Objektleitung ist
bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma
AS-Gebäudereinigung e.K.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. usw.. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen der
Firma AS-Gebäudereinigung e.K.gelten bei
wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und
abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich –
spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete
Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss
dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen
Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme –
ggf. auch abschnittsweise
– spätestens drei Tage nach
schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur
Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei
Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch die
AS-Gebäudereinigung e.K. gilt das Werk als
nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber
bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise
Mängel beanstandet, so ist die AS-Gebäudereinigung
e.K. zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und
Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber
wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu
reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer
weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden
Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu
reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht
beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber
anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das
Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die
Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der
Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns
begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei
Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate.
§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung
zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe
und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des
Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber
der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße
als anerkannt.
3. Stellt eine
Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig
sind, gelten die von Auftraggeber und der
AS-Gebäudereinigung e.K. gemeinsam neu
festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen.
Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind
ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Firma AS-Gebäudereinigung e.K. haftet nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma AS-Gebäudereinigung e.K. in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich
geltend zu machen. Für Schäden, die
der AS-Gebäudereinigung e.K. nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die
Haftung.
Bei einer Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto
ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn
nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt
wenn nicht anders vereinbart.
2. Monatspauschalen sind
spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig
wenn nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt
vorbehalten.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz der AS-Gebäudereinigung e.K.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 Schlussbestimmungen / Teilunwirksamkeit
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individual vereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
